Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen, insbesondere auch für künftige Rechtsgeschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die Geltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen verwiesen wird. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. AGB des Bestellers werden ausgeschlossen.
- 1. Angebote/Preise:
Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager. Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Bei Unternehmern im Sinne des KSchG werden die am Tag der Auslieferung bzw. Durchführung der Leistung gültigen Preise verrechnet. Gegenüber Konsumenten sind unsere Angebote für 2 Monate verbindlich. Alle angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- 2. Lieferung
Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit wesentlich überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übergebenen Sachen handelt. Unternehmer im Sinne des KSchG müssen das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beweisen.
Haben wir den Käufer verständigt, dass die bestellte Ware versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Übernahme, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserem Ermessen zu lagern und in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfristen werden dadurch nicht geändert.
Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen von uns zurückgenommen. Für palettiert gelieferte Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz vergütet. Palettenrückholungen werden gesondert verrechnet.
- 2.a. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bez. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Christian Nell, Königweg 2 , A-4442 Kleinraming , E-Mail-Adresse: office@nell-v8-ersatzteile.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Post,FAX oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung des Widerrufs reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis
Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches
der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden
oder zu übergeben. Diese Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust
auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- 3. Transport
Beschlagnahme, Waggonmangel, namhafte Entwertung der Valuta, sowie Betriebsstörungen
befreien uns von jeder rechtzeitigen Lieferungs- oder Nachlieferungspflicht. Reklamationen
können nur innerhalb 3 Tagen nach Lieferung geschehen, soweit es sich beim Besteller nicht um
einen Konsumenten handelt.
Für Renovierungen ist vorher die Reparaturklasse zu vereinbaren. Soweit keine bestimmte
Reparaturklasse oder ein anderer bestimmter Zustand vereinbart ist, genügt eine Reparatur um
eine positive Überprüfung nach § 57a KFG 1967 zu erreichen.
Gewünschter Transport wird, sofern nicht anders vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Bezahlung.
- 4. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr bei den von uns gelieferten Produkten nur im Rahmen der von den Herstellern
angegebenen Produkteigenschaften (z.B. Qualitäten, Normenentsprechung u. Ä.) bzw. für jene
Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt
werden. Vom Käufer ausdrücklich geforderte besondere Qualitätsansprüche müssen durch uns
bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind zur Entscheidung über die Qualitätsbeschaffenheit der
gelieferten Produkte Atteste der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen heranzuziehen.
Ansprüche auf Grund von Weiterverarbeitungsmängeln, unsachgemäßer Lagerung durch den
Kunden etc. sind ausgeschlossen.
Der Käufer ist, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, verpflichtet, die gelieferte Ware
ordnungsgemäß zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens aber innerhalb
von 8 Tagen nach Übernahme der Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens 8 Tage nach
deren Entdeckung, schriftlich geltend zu machen. Sollte bei der Verarbeitung ein Mangel
festgestellt werden, so hat der Käufer die Verarbeitung sofort einzustellen und uns unverzüglich
zu verständigen.
Sämtliche weiteren Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen zwischen dem Käufer
und uns festzusetzen. Im Falle der Beanstandung ist aber der Käufer verpflichtet, die Ware
zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.
Unbeschadet der vorher angeführten Fristen verjähren gegenüber Unternehmern die Ansprüche
aus Mängeln, unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden, nach 6 Monaten ab
Lieferung der Ware. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche
Einwilligung der Käufer selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder
Instandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vornimmt.
- 5. Erfüllung und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Übernahme der Waren durch den Käufer oder
einem von ihm Beauftragten durch Bestätigung der Lieferpapiere über.
- 6. Umtausch und Rücksendung
Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen.
Erklären wir uns dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen:
Rücknahme oder Umtausch ist nur innerhalb 1 Monats ab Kaufdatum möglich.
Es muss sich um nachweislich bei uns gekaufte Lagerware in kompletten Verpackungseinheiten
handeln. Ausgenommen sind daher Bestellware, preisreduzierte Restposten sowie Waren, die in
gleicher optischer Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind. Die Ware muss original verpackt,
unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein. Wir verrechnen eine
Manipulationsgebühr in Höhe von 10%.
- 7. Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, liefern wir per Nachnahme oder Vorauskasse. Schecks übernehmen
wir nur zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Einlösung. Einlangende Zahlungen werden
unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zu Abdeckung generell
sofort fälliger Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den ältesten
Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet.
- 7.a. Zahlungsverzug
Bei beiderseitigem Unternehmergeschäft werden unternehmerische Verzugszinsen verrechnet. Bei
Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% verrechnet. Im Falle des
Zahlungsverzugs der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzugs, Ausgleichs
oder Konkurses etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein. Darüber hinaus sind wir
bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder
Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind gewährte Rabatte bzw. Nachlässe
zurückzuerstatten. Wurden Nachlässe in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt, so sind
diese nach den jeweils gültigen Preisen zu bezahlen.
- 8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung
(Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein
bestimmtes Projekt ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt,
ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei
erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen
aus dieser einheitlichen Lieferung beglichen sind.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Zu diesem Zweck sind wir (bei
Unternehmergeschäften) auch berechtigt, die Betriebsräume des Kunden zu betreten und die Ware
mitzunehmen.
Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene Transport- und
Manipulationskosten zu berechnen.
Der Käufer tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte, soweit diese durch
Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer
Ansprüche gegen ihn zahlungshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware
mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des
Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw.
Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräussert, tritt der Käufer uns den aliquoten
Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird
Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkauftrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum
erwirbt, tritt uns der Käufer im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch auf
den aliquoten Werkslohn ab.
Wir sind in jedem Falle berechtigt, Auskunft über die abgetretenen Forderungen zu verlangen, die
Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und die Einziehung selbst vorzunehmen.
- 9. Haftungsausschluß
Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer (sofern es sich nicht um
Personenschäden oder bei Konsumenten im Sinne des KSchG um Schäden an zur Bearbeitung
übergebenen Sachen handelt oder das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet), sind
ausgeschlossen, so weit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.
Unternehmer im Sinne des KSchG müssen das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beweisen.
- 10. Rücktritt vom Vertrag
Falls über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren Konkurs- oder Ausgleichsverfahren
eröffnet wird, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bis zur Auslieferung der Ware sind wir auch berechtigt, bei Kunden, die Unternehmer im Sinne
des KSchG sind, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des
Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sollte.
- 11. Unwirksamkeit
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam
sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige
Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
ungültigen Regelung am nächsten kommen.
- 12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer Firma.
Christian Nell, A-4442 Kleinraming, Königweg 2, UID-Nr: 57391389
- 13. Gerichtsstand
Für sämtliche Klagen im Zusammenhang mit uns geschlossenen Verträgen (soweit es sich um
Unternehmer handelt), auch sofern sie deren Zustandekommen oder deren Auflösung betreffen,
gilt das sachlich zuständige Gericht in Steyr als ausschließlich zuständiges Gericht. Die
Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur insofern als ausschließlicher Gerichtsstand, als Urteile des
vereinbarten Gerichtes im Ausland als vollstreckbar anerkannt sind. Der Verbrauchergerichtsstand
wird durch diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich deutsches österreichisches Recht und Ausschluss von Verweisungsnormen
auf sämtliche Sachverhalte und Verträge der Geschäftsbeziehungen mit uns anzuwenden. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.